Private Krankenversicherung
Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung oder in Ihrer Versicherungspolice.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung rechnet die Behandlungskosten mit einem Heilpraktiker Psychotherapie derzeit nicht ab.
Eine Kostenerstattung über Ihre Gesetzliche Krankenkasse kann im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich sein.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse
Sonstige Möglichkeiten der Erstattung
Als sog. „Sonderausgaben“ in der Steuererklärung können Sie Honorare für psychotherapeutische Behandlungen geltend machen (Entscheid des Finanzgerichts Münster, AZ: 3 K 2845/02E). Das Finanzamt verlangt hierfür ein vor der Behandlung ausgefülltes amtsärztliches Attest.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Nichterstattung oder lediglich Teilerstattung Ihrer Krankenkasse im Falle einer Behandlung keinen Einfluss auf das mit dem Therapeuten vereinbarte Honorar hat.